Beteiligungsmeldung

Quadrant AG

Gemeinsam gemeldeter Anteil

5%

Threshold

Fell below threshold

Timeline

Published

25.07.2005

Transaction

—

Voting rights breakdown

Erworbene Stimmrechte0%
Veräusserte Stimmrechte0%
Unter dem Schwellenwert5%

Gemeldete wirtschaftlich Berechtigte · 4

Eine einzelne, gemeinsam eingereichte Meldung: Der Stimmrechtsanteil gilt für die gesamte Gruppe, nicht für jede Person.

Notice details

KategorieGroup of shareholders
BörseXSWX

Meldungs-ID

T3352D3144

Beneficial owner

Dr. Müller René-Pierre

Gemeldete Adresse

Dr. Müller René-Pierre, Küsnacht ZH

In Anbetracht der Erwägung 6 des Bundesgerichtsentscheides vom 25. August 2004 in Sachen Quadrant AG, zugestellt am 4. November 2004, worin das Bundesgericht festhält, dass die Herren Dr. Adrian Niggli, Dr. Arno Schenk, und Dr. René-Pierre Müller im Oktober 2000 eine «organisierte Gruppe» im Sinne des Art. 27 BEHV-EBK gebildet haben, erstatten deren jeweilige Aktionärsgruppen hiermit vorsorglich eine konsolidierte Meldung, dies trotz ihrer eigenen Überzeugung, im heutigen Zeitpunkt keine börsenrechtliche Gruppe im Sinne des Art. 15 BEHV-EBK zu bilden. Zusammengefasst hätten die Aktionärsgruppe Dr. Adrian Niggli und Frau Rosmarie Schultheiss Niggli, beide wohnhaft in 8703 Erlenbach, die Aktionärsgruppe Dr. Arno Schenk, wohnhaft in 8126 Zumikon, und Frau Madeleine Lardy Schenk, wohnhaft in Natz, Italien, und die Aktionärsgruppe Frau Rita Schiess Müller, Dr. René-Pierre Müller, Sophie Müller sowie Alice Müller, alle wohnhaft in 8700 Küsnacht, den Grenzwert von 5% für Erwerbsrechte an Namenaktien der Quadrant AG unterschritten. In Bezug auf die Namenaktien der Quadrant AG sind keine neuen Grenzwerte erreicht, über- oder unterschritten worden. Zwischen den Aktionärsgruppen bestehen im heutigen Zeitpunkt keine Absprachen über die Ausübung von Stimmrechten oder den Erwerb oder die Veräusserung von Beteiligungspapieren oder andere organisierte Vorkehren.

Diese Zahlen fassen öffentliche Meldungen zusammen. Sie stellen keine Anlageberatung dar.

Quelle: SIX Exchange Regulation

insider24.ch

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