Beteiligungsmeldung

Zürcher Kantonalbank

Declared position

4.94%

Threshold

Crossed downwards

Timeline

Published

18.02.2008

Transaction

06.02.2008

Übertragungsdatum

06.02.2008

Voting rights breakdown

Erworbene Stimmrechte0.61%
Veräusserte Stimmrechte4.94%
Unter dem Schwellenwert0%

Notice details

KategorieGroup of shareholders
BörseXSWX

Meldungs-ID

T5748D5506

Beneficial owner

Zürcher Kantonalbank

Gemeldete Adresse

Zürcher Kantonalbank, Zürich

Erwerbspositionen: Gesamter Stimmrechtsanteil: 0,61% • 1 116 869 Namenaktien (0,49%) • 533 251 Short-Put-Optionen, mit welchen 139 563 Stimmrechte (0,06%) verbunden sind • 1375 Long-Call-Optionen, mit welchen 137 500 Stimmrechte (0,06%) verbunden sind Veräusserungspositionen: Gesamter Stimmrechtsanteil: 4,94% • 20 000 Long-Put-Optionen, mit welchen 20 000 Stimmrechte (0,01%) verbunden sind • 43 488 499 Short-Call-Optionen, mit welchen 11 340 108 Stimmrechte (4,93%) verbunden sind Datum des Verpflichtungsgeschäfts mit dem der Grenzwert unterschritten wurde: 6. Februar 2008 Kontaktstelle der Aktionärin: Zürcher Kantonalbank, Recht, Steuern & Compliance, Sira Schokara, Tel.: +41 44 292 35 63 Meldepflicht auslösender Sachverhalt: Der ZKB wurde aufgrund einer Empfehlung der Offenlegungsstelle der SWX Swiss Exchange vom 5. Februar 2008 folgende Erleichterung von der Melde- und Veröffentlichungspflicht gewährt: 1. Der Zürcher Kantonalbank wird in Bezug auf die von ihr gehaltenen Veräusserungsrechte an der Clariant AG künftig eine Erleichterung von der Meldepflicht dahingehend gewährt, dass der Bestand an meldepflichtigen Veräusserungsrechten der Zürcher Kantonalbank an der Clariant AG bis zum 31. Januar 2009 in einem Rahmen von 4,5% bis 5,5% schwanken kann, ohne dass dies beim jeweiligen Erreichen, Über- oder Unterschreiten des Grenzwerts von 5% in den Veräusserungsrechten an der Clariant AG zu einer Meldepflicht durch die Zürcher Kantonalbank oder zu einer Veröffentlichungspflicht durch die Clariant AG führt. 2. Die Erleichterung wird unter den nachfolgenden Bedingungen und Auflagen gewährt: a. Fällt der Anteil der meldepflichtigen Veräusserungsrechte an der Clariant AG vor dem 31. Januar 2009 unter die 4,5%- oder übersteigt dieser die 5,5%-Schwelle, hat innert vier Börsentagen eine Meldung der Zürcher Kantonalbank zuhanden der OLS und der Clariant AG mit anschliessender Veröffentlichung der Beteiligung durch die Clariant AG zu erfolgen. b. Die Zürcher Kantonalbank hat nach Ablauf der bis auf den 31. Januar 2009 befristeten Erleichterung, ihren dannzumaligen Bestand an der Clariant AG im Sinne einer Bestandesmeldung innert vier Börsentagen zu melden, mit anschliessender Veröffentlichung durch die Clariant AG. Gemäss einer Empfehlung der SWX vom 18. Januar 2008 wird aus Praktikabilitätsgründen auf die Publikation der Detailinformationen zu den Finanzinstrumenten verzichtet. Die Clariant AG wird die Detailangaben in Bezug auf die betreffenden Finanzinstrumente auf erstes Verlangen jedermann innert 2 Börsentagen per E-Mail, Fax oder Postsendung kostenlos zustellen. Die Details sind über Investor Relations von Clariant AG zu erfragen: Clariant AG, Investor Relations, Rothausstrasse 61, CH-4132 Muttenz, Tel.: +41 61 469 6766, Fax: +41 61 469 6767, E-Mail: mirjam.grieder@clariant.com

Diese Zahlen fassen öffentliche Meldungen zusammen. Sie stellen keine Anlageberatung dar.

Quelle: SIX Exchange Regulation

insider24.ch

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