Beteiligungsmeldung
Private Equity Holding AG
Declared position
5%
Threshold
Crossed upwards
Timeline
Published
02.12.2010
Transaction
26.11.2010
Übertragungsdatum
26.11.2010
Voting rights breakdown
Notice details
Meldungs-ID
TAAC100049
Beneficial owner
Private Equity Holding AG
Gemeldete Adresse
Private Equity Holding AG, 6300 Zug
Private Equity Holding AG (PEH) hat am Freitag, 26. November 2010, erneut den meldepflichtigen Grenzwert von 5% an eigenen Aktien erreicht. Der genaue Bestand an eigenen Aktien belief sich auf 200 537 (bei 4 009 500 ausstehenden Aktien). Der Bestand an eigenen Aktien bewegte sich seit Oktober 2010 in einem engen Korridor um die meldepflichtige Schwelle von 5%, und die Gesellschaft veröffentlichte entsprechend zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 12. November 2010 fünf Meldungen betreffend Beteiligungen zwischen 4.98% und 5.04%. In Anbetracht des Aktienbestandes, der Liquidität des Titels und der damit verbundenen Aktivität des Market Makers der PEH hat die PEH ein Gesuch auf Erleichterung bezüglich der Melde- und Offenlegungspflicht auf der Basis einer Korridorlösung gestellt. Diesem Gesuch hat die Offenlegungsstelle der SIX Swiss Exchange mit Verfügung vom 17. November 2010 entsprochen; dabei wurde die PEH verpflichtet, die Kernpunkte der Verfügung beim nächsten Überschreiten der 5% Grenze zu veröffentlichen. Es sind dies: PEH wird in Bezug auf ihre eigenen Namenaktien eine künftige Erleichterung von der Melde- und Veröffentlichungs¬pflicht dahingehend gewährt, dass sich deren Bestand jeweils in einem Rahmen zwischen 4.5% and 5.5% der Stimmrechte bewegen kann, ohne dass dies beim jeweiligen Erreichen, Über- oder Unterschreiten des Grenzwerts von 5% der Stimmrechte zu einer Meldepflicht nach Art. 20 BEHG führt. Diese Erleichterung ist befristet bis am 17. November 2011. Dabei wird auf den Zeitpunkt der Entstehung der Meldepflicht abgestellt. Fällt der Anteil der eigenen Aktien von PEH vor dem 17. November 2011 unter 4.5% oder übersteigt dieser 5.5% der Stimmrechte nach Art. 20 BEHG, hat PEH innert vier Börsentagen eine Meldung in Übereinstimmung mit Art. 21 und 22 BEHV-FINMA zu veröffentlichen. Kommt der Bestand eigener Aktien der PEH im Anschluss an ein Über- oder Unterschreiten der Bandbreite gemäss vorherigem Absatz wieder in die Bandbreite zwischen 4.5% und 5.5% der Stimmrechte zu liegen, kann PEH erneut von der vorliegenden Erleichterung profitieren, indem sie wiederum den dannzumaligen Bestand veröffentlicht und darauf hinweist, dass sie erneut von der Erleichterung gemäss der vorliegenden Empfehlung Gebrauch macht. PEH hat nach Ablauf der befristeten Erleichterung am 17. November 2011 ihren dannzumaligen Bestand an eigenen Namenaktien im Sinne einer Bestandesmeldung innert vier Börsentagen zu veröffentlichen, sofern sich Ihre Beteiligung beim Auslaufen der Erleichterung noch innerhalb des Korridors zwischen 4.5% und 5.5% befindet.
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