Beteiligungsmeldung

Kreissparkasse Biberach

Declared position

10.96%

Threshold

Crossed upwards

Timeline

Published

17.10.2019

Transaction

14.10.2019

Übertragungsdatum

14.10.2019

Voting rights breakdown

Erworbene Stimmrechte10.96%
Veräusserte Stimmrechte0%
Unter dem Schwellenwert0%

Notice details

KategorieSingle shareholder
BörseXSWX

Meldungs-ID

TAJAG00011

Beneficial owner

Kreissparkasse Biberach

Gemeldete Adresse

Kreissparkasse Biberach, Biberach

Der Erwerb von 11'000 Namenaktien und von 5'419 Obligationen im Nennwert von je CHF 1'000 der 2.5% nachrangigen Pflichtwandelanleihe der Peach Property Group AG erfolgt mittels, und diese Positionen werden gehalten in, BayernInvest HIG-Fonds, ein Spezial-AIF (Spezialfonds) auf vertraglicher Grundlage gemäss deutschem Kapitalanlagegesetzbuch, der durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, München, Deutschland, verwaltet wird, wozu auch die unabhängige Ausübung der Stimmrechte (soweit ausübbar) aus den zu diesem Sondervermögen gehörenden Namenaktien der Peach Property Group AG gehört. Die Kreissparkasse Biberach ist die einzige Anlegerin des Spezial-AIF. Daneben wird eine Beteiligung von 211'350 Namenaktien in LBBW AM-WWH und eine Beteiligung von 215'277 Namenaktien in LBBW AM-WSG gehalten. LBBW AM-WWH und LBBW AM-WSG sind zwei Spezial-AIF (Spezialfonds) auf vertraglicher Grundlage gemäss deutschem Kapitalanlagegesetzbuch, die beide durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland, verwaltet werden, wozu auch die unabhängige Ausübung der Stimmrechte (soweit ausübbar) aus den zu diesen Sondervermögen gehörenden Namenaktien der Peach Property Group AG gehört. Die Kreissparkasse Biberach ist einzige Anlegerin beider Spezial-AIF. Der Landkreis Biberach, Deutschland, ist Träger der Kreissparkasse Biberach auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie auf der Grundlage der Satzung der Kreissparkasse Biberach (Anstalt des öffentlichen Rechts). Als Träger entsendet der Landkreis Biberach die Mehrheit der Mitglieder in den Verwaltungsrat (Aufsichtsgremium) der Kreissparkasse Biberach. Für Investitionsentscheide ist der Vorstand der Kreissparkasse Biberach, nicht der Verwaltungsrat, zuständig.

Diese Zahlen fassen öffentliche Meldungen zusammen. Sie stellen keine Anlageberatung dar.

Quelle: SIX Exchange Regulation

insider24.ch

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