Beteiligungsmeldung
Kreissparkasse Biberach
Declared position
10.96%
Threshold
Crossed upwards
Timeline
Published
17.10.2019
Transaction
14.10.2019
Übertragungsdatum
14.10.2019
Voting rights breakdown
Notice details
Meldungs-ID
TAJAG00011
Beneficial owner
Kreissparkasse Biberach
Gemeldete Adresse
Kreissparkasse Biberach, Biberach
Der Erwerb von 11'000 Namenaktien und von 5'419 Obligationen im Nennwert von je CHF 1'000 der 2.5% nachrangigen Pflichtwandelanleihe der Peach Property Group AG erfolgt mittels, und diese Positionen werden gehalten in, BayernInvest HIG-Fonds, ein Spezial-AIF (Spezialfonds) auf vertraglicher Grundlage gemäss deutschem Kapitalanlagegesetzbuch, der durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, München, Deutschland, verwaltet wird, wozu auch die unabhängige Ausübung der Stimmrechte (soweit ausübbar) aus den zu diesem Sondervermögen gehörenden Namenaktien der Peach Property Group AG gehört. Die Kreissparkasse Biberach ist die einzige Anlegerin des Spezial-AIF. Daneben wird eine Beteiligung von 211'350 Namenaktien in LBBW AM-WWH und eine Beteiligung von 215'277 Namenaktien in LBBW AM-WSG gehalten. LBBW AM-WWH und LBBW AM-WSG sind zwei Spezial-AIF (Spezialfonds) auf vertraglicher Grundlage gemäss deutschem Kapitalanlagegesetzbuch, die beide durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland, verwaltet werden, wozu auch die unabhängige Ausübung der Stimmrechte (soweit ausübbar) aus den zu diesen Sondervermögen gehörenden Namenaktien der Peach Property Group AG gehört. Die Kreissparkasse Biberach ist einzige Anlegerin beider Spezial-AIF. Der Landkreis Biberach, Deutschland, ist Träger der Kreissparkasse Biberach auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie auf der Grundlage der Satzung der Kreissparkasse Biberach (Anstalt des öffentlichen Rechts). Als Träger entsendet der Landkreis Biberach die Mehrheit der Mitglieder in den Verwaltungsrat (Aufsichtsgremium) der Kreissparkasse Biberach. Für Investitionsentscheide ist der Vorstand der Kreissparkasse Biberach, nicht der Verwaltungsrat, zuständig.
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