Beteiligungsmeldung
Kreissparkasse Biberach
Declared position
9.09%
Threshold
Crossed upwards
Timeline
Published
07.05.2020
Transaction
14.04.2020
Übertragungsdatum
30.04.2020
Voting rights breakdown
Notice details
Meldungs-ID
TAK5600081
Beneficial owner
Kreissparkasse Biberach
Gemeldete Adresse
Kreissparkasse Biberach, Biberach
Diese Meldung ergänzt die Meldung vom 20. April 2020 in Bezug auf das Datum der Übertragung der Beteiligungspapiere. Einerseits werden 175'013 Namenaktien in BayernInvest HIG-Fonds gehalten. BayernInvest HIG-Fonds ist ein Spezial-AIF (Spezialfonds) auf vertraglicher Grundlage gemäss deutschem Kapitalanlagegesetzbuch, der durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, München, Deutschland, verwaltet wird, wozu auch die unabhängige Ausübung der Stimmrechte (soweit ausübbar) aus den zu diesem Sondervermögen gehörenden Namenaktien der Peach Property Group AG gehört. Die Kreissparkasse Biberach ist die einzige Anlegerin des Spezial-AIF. Andererseits werden 211'350 Namenaktien in LBBW AM-WWH und 215'277 Namenaktien in LBBW AM-WSG gehalten. LBBW AM-WWH und LBBW AM-WSG sind zwei Spezial-AIF (Spezialfonds) auf vertraglicher Grundlage gemäss deutschem Kapitalanlagegesetzbuch, die beide durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland, verwaltet werden, wozu auch die unabhängige Ausübung der Stimmrechte (soweit ausübbar) aus den zu diesen Sondervermögen gehörenden Namenaktien der Peach Property Group AG gehört. Die Kreissparkasse Biberach ist einzige Anlegerin beider Spezial-AIF. Der Landkreis Biberach, Deutschland, ist Träger der Kreissparkasse Biberach auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie auf der Grundlage der Satzung der Kreissparkasse Biberach (Anstalt des öffentlichen Rechts). Als Träger entsendet der Landkreis Biberach die Mehrheit der Mitglieder in den Verwaltungsrat (Aufsichtsgremium) der Kreissparkasse Biberach. Für Investitionsentscheide ist der Vorstand der Kreissparkasse Biberach, nicht der Verwaltungsrat, zuständig.
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