Beteiligungsmeldung

Kreissparkasse Biberach

Declared position

4.97%

Threshold

Crossed upwards

Timeline

Published

17.09.2021

Transaction

13.09.2021

Übertragungsdatum

13.09.2021

Voting rights breakdown

Erworbene Stimmrechte4.97%
Veräusserte Stimmrechte0%
Unter dem Schwellenwert0%

Notice details

KategorieSingle shareholder
BörseXSWX

Meldungs-ID

TAL9F00066

Beneficial owner

Kreissparkasse Biberach

Gemeldete Adresse

Kreissparkasse Biberach, Biberach

Einerseits werden 234'443 Namenaktien der Emittentin in BayernInvest HIG-Fonds und 4'240 Obligationen der Emittentin ihrer 2021 2.5% nachrangigen Pflichtwandelanleihe in BayernInvest PSG-Fonds gehalten. BayernInvest HIG-Fonds und BayernInvest PSG-Fonds sind zwei Spezial-AIF (Spezialfonds) auf vertraglicher Grundlage gemäss deutschem Kapitalanlagegesetzbuch, die beide durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, München, Deutschland, verwaltet werden, wozu auch die unabhängige Ausübung der Stimmrechte (soweit ausübbar) aus den zu diesem Sondervermögen gehörenden Namenaktien der Peach Property Group AG gehört. Die Kreissparkasse Biberach ist die einzige Anlegerin beider Spezial-AIF. Andrerseits werden 211'350 Namenaktien der Emittentin in LBBW AM-WWH und 215'277 Namenaktien der Emittentin in LBBW AM-WSG gehalten. LBBW AM-WWH und LBBW AM-WSG sind zwei Spezial-AIF (Spezialfonds) auf vertraglicher Grundlage gemäss deutschem Kapitalanlagegesetzbuch, die beide durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland, verwaltet werden, wozu auch die unabhängige Ausübung der Stimmrechte (soweit ausübbar) aus den zu diesen Sondervermögen gehörenden Namenaktien der Peach Property Group AG gehört. Die Kreissparkasse Biberach ist die einzige Anlegerin beider Spezial-AIF. Der Landkreis Biberach, Deutschland, ist Träger der Kreissparkasse Biberach auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie auf der Grundlage der Satzung der Kreissparkasse Biberach (Anstalt des öffentlichen Rechts). Als Träger entsendet der Landkreis Biberach die Mehrheit der Mitglieder in den Verwaltungsrat (Aufsichtsgremium) der Kreissparkasse Biberach. Für Investitionsentscheide ist der Vorstand der Kreissparkasse Biberach, nicht der Verwaltungsrat, zuständig.

Diese Zahlen fassen öffentliche Meldungen zusammen. Sie stellen keine Anlageberatung dar.

Quelle: SIX Exchange Regulation

insider24.ch

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