Beteiligungsmeldung
Kreissparkasse Biberach
Declared position
5.43%
Threshold
Crossed upwards
Timeline
Published
16.12.2022
Transaction
09.12.2022
Übertragungsdatum
12.01.2023
Voting rights breakdown
Notice details
Meldungs-ID
TAMCF00039
Beneficial owner
Kreissparkasse Biberach
Gemeldete Adresse
Kreissparkasse Biberach, Biberach
Erwerb von Obligationen der 5% Pflichtwandelanleihe der Peach Property Finance GmbH, Köln, Deutschland, die in Namenaktien der Peach Property Group AG wandeln wird, durch Zeichnung und Zuteilung durch die Emittentin. Einerseits werden 321'533 Namenaktien der Peach Property Group AG in BayernInvest HIG-Fonds gehalten. BayernInvest HIG-Fonds ist ein Spezial-AIF (Spezialfonds) auf vertraglicher Grundlage gemäss deutschem Kapitalanlagegesetzbuch, der durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, München, Deutschland, verwaltet wird, wozu auch die unabhängige Ausübung der Stimmrechte (soweit ausübbar) aus den zu diesem Sondervermögen gehörenden Namenaktien der Peach Property Group AG gehört. Die Kreissparkasse Biberach ist die einzige Anlegerin des Spezial- AIF. Andrerseits werden 211'350 Namenaktien der Peach Property Group AG in LBBW AM-WWH, 215'277 Namenaktien der Peach Property Group AG in LBBW AM-WSG und nach Lieferung die Obligationen der genannten 5% Pflichtwandelanleihe in LBBW AM-IAW gehalten. LBBW AM-WWH, LBBW AM-WSG und LBBW-IAW sind drei Spezial- AIF (Spezialfonds) auf vertraglicher Grundlage gemäss deutschem Kapitalanlagegesetzbuch, die alle durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland, verwaltet werden, wozu auch die unabhängige Ausübung der Stimmrechte (soweit ausübbar) aus den zu diesen Sondervermögen gehörenden Namenaktien der Peach Property Group AG gehört. Die Kreissparkasse Biberach ist die einzige Anlegerin drei Spezial-AIF. Der Landkreis Biberach, Deutschland, ist Träger der Kreissparkasse Biberach auf öffentlich- rechtlicher Grundlage sowie auf der Grundlage der Satzung der Kreissparkasse Biberach (Anstalt des öffentlichen Rechts). Als Träger entsendet der Landkreis Biberach die Mehrheit der Mitglieder in den Verwaltungsrat (Aufsichtsgremium) der Kreissparkasse Biberach. Für Investitionsentscheide ist der Vorstand der Kreissparkasse Biberach, nicht der Verwaltungsrat, zuständig.
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